Schwangerschaft und Wiedereinstieg

Der Kindersegen und die Folgen

Von Wiebke Toebelmann · 2015

Eine Schwangerschaft bringt nicht nur Vorfreude mit sich, sondern wirft auch viele Fragen auf. Berufstätige Frauen sollten ihre Rechte kennen. Doch auch auf die Initiative und Förderung des Arbeitgebers kommt es an: Er kann neuen Müttern die Rückkehr mit diversen Maßnahmen erheblich erleichtern.

Die übliche Frage von schwangeren Frauen, die an ihre Arbeitsstelle zurückkehren wollen ist „Welche Rechte und Pflichten habe ich jetzt?“. Die Antwort gibt das Mutterschutzgesetz: Sechs Wochen vor der Geburt beginnt der Mutterschutz, acht Wochen danach endet er. Vor der Geburt können noch Projekte im Job fertiggestellt werden, allerdings ist die Frau nicht dazu verpflichtet und muss dies ausdrücklich wünschen. Die ersten zwei Monate nach Geburt des Kindes ist es der Beschäftigten jedoch untersagt, zu arbeiten. Zudem besteht bis vier Monate nach der Entbindung Kündigungsschutz. Erfährt die Frau erst kurz nach einer Kündigung von ihrer Schwangerschaft, kann sie die Entlassung innerhalb von zwei Wochen anfechten. Was das Eltergeld betrifft, gibt es für ab dem 1. Juli 2015 geborene Kinder die Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Ersteres wird für beide Eltern insgesamt maximal 14 Monate gezahlt, vorausgesetzt, sie teilen sich die Zeit auf. Jedes der beiden Elternteile kann das Geld mindestens zwei und höchstens zwölf Monate beziehen. Das ElterngeldPlus hingegen kann in Anspruch genommen werden, wenn vor Ablauf eine Teilzeitstelle angenommen wird: Sie erhalten das Elterngeld doppelt so lange, allerdings dafür je nur den halben Satz.

Quelle: DAK, 2014

Zurück in die Firma – aber wie?

Generell dürfen Frauen als Wiedereinstieg nach der Elternzeit zunächst in Teilzeit arbeiten. Hat der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter und besteht seit mindestens sechs Monaten ein Beschäftigungsverhältnis, hat die Arbeitnehmerin das Recht darauf und ist Mitarbeitern in Vollzeit gleichgestellt, etwa was den Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch betrifft. Das heißt aber keineswegs, dass Mitarbeiterinnen an Wert für das Unternehmen verlieren. Die Verantwortung liegt natürlich bei der Eigeninitiative der Angestellten, aber auch und vor allem bei ihrem Arbeitgeber, der entscheidend dazu beiträgt, dass der Faden eben nicht reißt. Die Annahme, dass eine Mitarbeiterin schon selbst dafür sorgen kann, Baby und Beruf unter einen Hut zu bekommen, ist dabei genau der falsche Ansatz, und auch der Arbeitgeber verspielt mit solch einer Einstellung eine Chance. Besser ist, das Potenzial der Situation zu erkennen. Denn tatsächlich kann die Firma sogar von der Auszeit der neuen Mütter profitieren – wenn sie sie entsprechend dabei unterstützen. Durch vom Unternehmen bezahlte Seminare, Coachings und Fortbildungen können sich Frauen während ihrer Elternzeit nicht nur optimal auf den Wiedereinstieg vorbereiten, sondern auch noch äußerst wertvolle Zusatzqualifikationen und Fähigkeiten erwerben.

Rückkehr nach Plan

Die Mutterschaft ist oft ein Anstoß, manches neu zu überdenken: Gefällt mir meine Stelle noch? Wie hoch möchte ich die Karriereleiter erklimmen? Im Gespräch können mögliche Veränderungswünsche und Weiterentwicklungsmöglichkeiten erörtert werden. So findet keine Entfremdung statt – ein Plus für beide Seiten. Ein Rückkehrplan dieser Art kann helfen, Verantwortlichkeiten und Arbeitspensum zu regeln, damit alle Beteiligten wissen, woran sie sind. Wiedereinstiegsprogramme können Frauen auch den Weg für ein Fortkommen in der Firma ermöglichen. Digitale Systeme, Cloud-Dienste und einheitliche Server bedeuten außerdem eine nie dagewesene Flexibilität: Die sogenannte Telearbeit ermöglicht es Frauen, ihre Aufgaben von zu Hause aus zu erledigen und dabei genau so gute Leistung zu erbringen, als wenn sie am Firmenschreibtisch säße. Sie ist stets erreichbar, kommuniziert direkt mit den Kollegen, greift auf die nötigen Daten zu und kann sogar an Konferenzen teilnehmen. Ein Modell, das wieder einmal voraussetzt, dass der Arbeitgeber sich darauf einlässt und der Mitarbeiterin genügend Vertrauen entgegenbringt.

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